Gepäckschaden Sieben-Tage-Frist

Wer bei einer Fluggesellschaft einen Gepäckschaden anzeigen will (unabhängig davon, ob ein Koffer verloren oder beschädigt und mit teilweise fehlendem Inhalt reklamiert wird), der muss das innerhalb von sieben Tagen "schriftlich" tun.

Einen Gepäckschaden innerhalb von sieben Tagen "schriftlich“ angezeigt werden.

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Das bedeutet: Die Reklamation muss innerhalb dieser Zeit mit Unterschrift abgeschickt worden sein. Eine vorherige Schadenmeldung am Flughafen, die nicht vom Fluggast unterschrieben wurde, reicht nicht aus. (AmG der Hansestadt Bremen, 9 C 244/13) WolfgangBüser/dpp-AutoReporter)