Die bereits geltenden Regelungen aufgrund der aktuellen Coronaschutzverordnung haben weiterhin Bestand. Für die Nutzung der Trauerhallen im Rahmen von Trauer- oder Gedenkfeiern sind medizinische Masken, unabhängig von der Einhaltung des Mindestabstands, auch am Sitzplatz zu tragen. Zu den medizinischen Masken zählen OP-Masken, FFP2-Masken und vergleichbare Masken (KN95/N95). Kinder unter 14 Jahren müssen zumindest Alltagsmasken tragen, wenn es medizinische Masken nicht in passender Größe gibt.
Der Kommunalbetrieb Krefeld bittet die Angehörigen, die Trauerfeierlichkeiten und Beisetzungen im engsten Familienkreis durchzuführen und auf die Einhaltung der Maskenpflicht und Abstandsregeln zu achten.