7-Tage-Inzidenz in Krefeld am Sonntag bei 35,6 KOD beendete „Party“ in Uerdinger Restaurant
Krefeld · Die 7-Tage-Inzidenz ist in Krefeld am Wochenende stabil auf einem relativ niedrigen Niveau geblieben. Aktuell (Stand: Sonntag, 0.00 Uhr) weist das Robert-Koch-Institut für die Samt- und Seidenstadt den Wert 35,6 aus, der die Zahl der Neuinfektionen in den zurückliegenden sieben Tagen pro 100.000 Einwohner darstellt. Am Samstag hatte der Wert 34,7 betragen.
Die Gesamtzahl der Infektionen seit Beginn der Pandemie ist zum Sonntag um 17 auf nun 11.551 gestiegen (Vortag: 11.534). Zurückgegangen ist die Zahl der aktuell Infizierten in Krefeld von 151 am Vortag auf nun 148. Als genesen gelten inzwischen 11.230 Personen (Vortag: 11.210), die Zahl der Verstorbenen in Zusammenhang mit Corona beträgt weiterhin 173.
Im Krankenhaus behandelt werden müssen aufgrund einer Corona-Erkrankung im Moment noch 15 Patienten (Vortag: 16), zwei davon werden intensiv-medizinisch behandelt und beatmet (Vortag: 2/0). Die Gesamtzahl der Quarantänen beträgt nun 32.690 (Vortag: 32.680). Sogenannte Erstabstriche sind bisher 52.209 an den Fachbereich Gesundheit gemeldet worden, die Ergebnisse von 86 Proben stehen noch aus.
Auf die Einhaltung der Quarantäne-Pflicht kontrollierte der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) am Freitag und Samstag insgesamt 18 Personen, von denen fünf nicht zuhause angetroffen wurden. Diese erwartet nun ein Bußgeldverfahren in Höhe von 250 Euro. In einem Restaurant in Uerdingen trafen die KOD-Dienstkräfte am Samstag nach einer gemeldeten Ruhestörung rund 25 Personen an, die – zum Teil sichtlich alkoholisiert – zu lauter Musik sagen und tanzten. Der KOD beendete die Party, die Gäste erwartet ein Bußgeld von jeweils 250 Euro, den Betreiber von 500 Euro. Am Freitag stellte der KOD in einer Pizzeria in der Innenstadt Gäste in einem einseitig geöffneten Wintergarten fest, der nicht die Kriterien einer Außengastronomie erfüllt. Auch hatte sich der Betreiber von den Gästen keine „Negativ-Tests“ oder andere Belege zeigen lassen. Daher erwartet ihn ein Bußgeld in Höhe von mindestens 1.500 Euro.