Stadt veröffentlicht weitere Daten Aktuell 847 Krefeld infiziert

Krefeld · Weitere 121 Neuinfizierte und drei Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus verzeichnet der städtische Fachbereich Gesundheit am Wochenende. Stand Sonntag, 10. Januar, 0 Uhr, sind insgesamt 5.852 (Freitag 5.731) Krefelder positiv auf das Coronavirus getestet worden.

Foto: Rhein-Kreis Neuss

Als genesen gelten inzwischen 4.935 (Freitag 4.849) Personen nach einer Corona-Infektion. Erneut sind aber auch Todesfälle zu beklagen: Seit Freitag sind weitere drei Krefelder im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gestorben, 70 Verstorbene sind es somit seit Ausbruch der Pandemie. Eine Person mit Mitte 80 verstarb im Krankenhaus. Sie lebte zuvor nicht in einem Heim. Zu Vorerkrankungen ist nichts bekannt. Eine weitere Corona-Infizierte Person über 90 Jahre starb in einem Pflegeheim. Das dritte Todesopfer war eine Person Mitte 90 mit schweren Vorerkrankungen. Sie verstarb in dem von ihr bewohnten Heim verstarb.

Als aktuell infiziert gelten 847 (Freitag 815) Personen. Die Sieben-Tage-Inzidenz, die vom Robert-Koch-Institut (RKI) für Krefeld errechnete Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen, steigt mit der neuen Entwicklung weiter deutlich, von 159 am Freitag auf 180.

64 (46) Personen liegen nach einer Corona-Infektion im Krankenhaus. Elf dieser Patienten liegen aktuell immer noch auf der Intensivstation, sieben (acht) von ihnen werden beatmet. Insgesamt 17.245 Krefelder haben sich bisher in eine freiwillige oder behördlich angeordnete Quarantäne begeben. Bisher wurden 40.015 (39.670) Erstabstriche durchgeführt, 860 (939) davon sind offen.

Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) war in Krefeld am Freitag von 8 bis 20 Uhr und Samstag von 10 bis 20 Uhr im Dienst. Es wurden neun Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen die Coronaschutzverordnung eingeleitet. An der Haltestelle Rheinstraße hielten sich am Freitag zwei Personen ohne Mund-Nasen-Bedeckung auf. Gegen diese werden Bußgeldverfahren in Höhe von je 150 Euro eingeleitet. Bei Kontrollen in hochfrequentierten Fußgängerbereichen wurde lediglich ein Verstoß gegen die Maskenpflicht mit einem Bußgeld von 50 Euro belegt. Ein 20-Jähriger wurde am Ostwall ohne Mund-Nasen-Bedeckung angetroffen und machte dann falsche Angaben zu seiner Person. Mit einem meldebehördlichen Abgleich konnten seine richtigen Personalien ermittelt werden. Ihn erwartet nun neben dem Bußgeld wegen des Maskenverstoßes ein weiteres Bußgeld wegen der Angabe falscher Personalien (100 Euro). Ebenfalls in der Innenstadt wurde ein 42-jähriger Mann angetroffen, der dort Bier trank. Der öffentliche Alkoholkonsum hat für ihn ein Bußgeld von 100 Euro zur Folge. Im Stadtpark Fischeln wurde am Freitag eine Gruppe von vier Personen angetroffen, die dort gemeinsam feierte. Wegen Verstoßes gegen die Kontaktbeschränkung (aktuell maximal zwei Haushalte) wird gegen alle ein Bußgeld von je 250 Euro eingeleitet.

Ab Montag, 11. Januar, werden mit der neuen Coronaschutzverordnung die Kontaktbeschränkungen noch einmal verschärft. Treffen mit einem Mindestabstand von unter 1,5 Metern sind dann noch erlaubt für Personen eines Hausstandes mit höchstens einer Person aus einem anderen Hausstand, die aber gegebenenfalls von zu betreuenden Kindern aus ihrem Hausstand begleitet werden kann.