Dabei kam es zweimal zu Körperverletzungsdelikten und einmal zu Beschwerden über eine überlaute private Halloween-Party.
In zwei weiteren Fällen wurden Jugendliche angetroffen, die mit Feuerwerkskörpern (Böllern) hantierten. In elf Fällen wurden Beschwerden über Attacken mit Eiern gegen Fenster oder Hausfassaden erhoben, die in der Regel von Jugendlichen ausgeführt wurden.
In vier Fällen kam es dabei zu Sachbeschädigungen an den Fassaden oder Fenstern. In diesen Fällen wurden Strafanzeigen erstattet.