Ein Rauchverbot gilt laut Landesforstgesetz NRW in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Oktober im Wald. Die Freiwillige Feuerwehr und das Ordnungsamt werden in den nächsten Tagen verstärkt Streife fahren und Kontrollen durchführen, um die Sicherheit zu gewährleisten und mögliche Brandherde zu identifizieren. Es wird gebeten, zu berücksichtigen, dass der Brandschutz im Stadtgebiet Nettetal durch ehrenamtliche Kräfte sichergestellt wird und diese derzeit durch die vermehrten Einsätze stark beansprucht werden. Folgende Hinweise sollten beachtet werden: Im Wald ist es verboten, zu rauchen. Zigaretten oder brennende Gegenstände sollten nicht in die Natur geworfen werden. Fahrzeuge mit heißen Abgasanlagen dürfen nicht auf trockenen Feldern oder Wiesen geparkt werden. Parken in Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten ist außerhalb der ausgewiesenen Parkflächen grundsätzlich verboten. Grillen ist nicht erlaubt! Brände oder Rauchentwicklungen sollten sofort über Notruf 112 gemeldet werden.
Wer im Kreis Viersen unterwegs ist und seinen genauen Standort nicht kennt, kann nach einem der etwa 1.900 rot-weißen Radwegweiser suchen. Wenn dann der Notruf gewählt wird, kann die Nummer auf dem blau-weißen Aufkleber des Pfostens mitgeteilt werden. Gleichzeitig weist die Stadtverwaltung Nettetal auf das generelle Badeverbot in den Nettetaler Seen hin.