Rheinberg Probleme auf den Rheinberger Friedhöfen

Rheinberg · Friedhöfe sind Orte der Ruhe und des Gedenkens, dementsprechend gibt es für das Verhalten auf den Rheinberger Friedhöfen auch Regeln, die in der Friedhofssatzung der Stadt Rheinberg aufgeführt sind.

Foto: Stadt Rheinberg

Direkt im Eingangsbereich der Friedhöfe wird bereits durch ein Schild darauf hingewiesen, dass die Friedhöfe nicht mit dem Fahrrad bzw. E-Bike befahren werden dürfen, hier heißt es dann für fahrradfahrende Friedhofsbesucher/innen „wer sein Fahrrad liebt, der schiebt“. Das gilt im Übrigen auch für die E-Scooter-Fahrer/innen. Hunde müssen „draußen bleiben“ und dürfen das Friedhofsgelände nicht betreten, ausgenommen hiervon sind nur Blindenhunde.

Leider würden sich in der letzten Zeit wieder Beschwerden über fahrende Fahrrad- bzw. E-Bike-Fahrer/innen aber auch über E-Scooter-Fahrer/innen auf den Friedhöfen und auch über Besucher/innen, die ihren Hund (angeleint oder sogar frei laufend) auf die Friedhöfe mitbringen und ggf. auch noch ihr Geschäft verrichten lassen, häufen. „Hier sollte jede/r Hundehalter/in darüber nachdenken, wie er/sie selbst empfinden würde, wenn auf dem Grab des eigenen Verstorbenen Hinterlassenschaften vorgefunden würden“, so die Stadt Rheinberg. Diese Art von Vergehen gegen die Friedhofsordnung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Die Stadt Rheinberg appelliert daher an die Besucher/innen von Friedhöfen die Hunde zu Hause zu lassen und vom Fahrrad abzusteigen und auch den E-Scooter zu schieben, damit die Würde des Friedhofes gewahrt bleibt.