Zu den Bedürftigen gehören nach Vorgabe des Ministeriums Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II (erwerbsfähige Personen) und SGB XII (erwerbsunfähige Personen / Menschen im Rentenalter) und dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Leistungsberechtigte nach dem SGB II werden vom Jobcenter darüber informiert, wie sie ihre Masken erhalten können. Die Verteilung der Masken an Leistungsberechtigte nach dem SGB XII und AsylbLG organisieren die kreisangehörigen Kommunen. Am Dienstag, 23. Februar 2021, haben die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden die Masken zur Verteilung erhalten. Dem Kreis Wesel hat das MAGS insgesamt 106.000 Masken zur Verteilung an Bedürftige zur Verfügung gestellt.
Kreis Wesel 106.000 medizinische Schutzmasken für hilfsbedürftige Menschen
Niederrhein · Am 28. Januar 2021 hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) in einem Erlass bekanntgegeben, dass bedürftige Menschen in NRW kostenlos medizinische Schutzmasken erhalten sollen.
24.02.2021
, 12:02 Uhr