Vereinbarung unterzeichnet Gemeinsam gestalten

RKN/Meerbusch · Gemeinsam Zukunft gestalten – dafür setzen sich der Rhein-Kreis Neuss und die acht kreisangehörigen Kommunen ein. Vor dem Hintergrund wachsender Anforderungen an die kommunale Familie haben sie nun eine Vereinbarung zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit geschlossen.

Bei der Hauptverwaltungsbeamtenkonferenz (v.l.): Kreisdirektor Dirk Brügge, Dr. Martin Mertens (Bürgermeister Rommerskirchen), Klaus Krützen (Bürgermeister Grevenbroich), Reiner Breuer (Bürgermeister Neuss), Dr. Torsten Spillmann (Kämmerer und Beigeordneter der Stadt Dormagen, in Vertretung von Bürgermeister Erik Lierenfeld), Landrätin Katharina Reinhold, Christian Bommers (Bürgermeister Meerbusch), Philipp Sieben (Bürgermeister Jüchen), Marc Venten (Bürgermeister Korschenbroich) und Christian Horn-Heinemann (Bürgermeister Kaarst). Das Foto wurde im November 2025 aufgenommen.

Foto: W. Walter/Rhein-Kreis Neuss

Unterzeichnet wurde die Vereinbarung in der Hauptverwaltungsbeamtenkonferenz von der Landrätin und den Bürgermeistern Reiner Breuer (Neuss), Klaus Krützen (Grevenbroich), Erik Lierenfeld (Dormagen), Christian Horn-Heinemann (Kaarst), Marc Venten (Korschenbroich), Philipp Sieben (Jüchen), Dr. Martin Mertens (Rommerskirchen) und Christian Bommers (Meerbusch).

„Unser gemeinsames Ziel ist stets das Wohl der Bürgerinnen und Bürger und die bestmögliche Weiterentwicklung unserer Heimat. Wir alle wissen, dass die interkommunale Zusammenarbeit in der Kreisgemeinschaft dabei umfassende Chancen bietet. Es braucht jedoch nicht nur eine entsprechende Erkenntnis, sondern auch eine zielgerichtete Umsetzung. Wir wollen die sich ergebenden Chancen nutzen und unsere Zusammenarbeit partnerschaftlich und auf Augenhöhe weiter vorantreiben. Gemeinsam setzen wir uns dafür ein, in einem von Vertrauen und Verlässlichkeit geprägten Miteinander tragfähige Lösungen im Sinne aller Beteiligten zu entwickeln“, teilen die Hauptverwaltungsbeamten gemeinsam mit.

Zweck und Ziel der Vereinbarung ist der Aufbau einer nachhaltigen Arbeitsstruktur und die Umsetzung von weiteren kreisweiten Kooperationen. Hintergrund ist, dass Verwaltungsleistungen durch Zusammenarbeit sowie die Bündelung von Kompetenzen und Kapazitäten wirtschaftlicher erbracht und Doppelstrukturen vermieden werden können. Hinzu kommt, dass Wissen und Fachkompetenz gemeinsam genutzt werden können. Neben der internen Optimierung der Verwaltungsarbeit und einer Aufgabenkritik von Verwaltung und Politik leistet interkommunale Zusammenarbeit einen wichtigen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit der kommunalen Verwaltungsebene und deren Leistungsfähigkeit.

Vor diesem Hintergrund etabliert die Vereinbarung entsprechende Steuerungs- und Arbeitsebenen, die zur zielgerichteten Sammlung, Diskussion und Bearbeitung eingebrachter Ideen genutzt werden können. Zugleich definiert die Vereinbarung Grundsätze und Rahmenbedingungen des Verfahrens zur tieferen Betrachtung einzelner Kooperationsszenarien. Zur übergreifenden Steuerung und Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit setzen die Kooperationspartner neben der Hauptverwaltungsbeamtenkonferenz als oberstem Gremium auf zwei weitere Gremien und Arbeitsformate und begründen das „Zukunftsboard Kommunale Kooperation im Rhein-Kreis Neuss“ sowie die „Geschäftsstelle für interkommunale Zusammenarbeit im Rhein-Kreis Neuss“. Den Vorsitz übernimmt vorübergehend der Kreis. Die Hauptverwaltungsbeamten haben sich darauf geeinigt, dass auch eine unabhängige Person mit Verwaltungserfahrung für den Vorsitz bestimmt werden kann.

Das „Zukunftsboard Kommunale Kooperation im Rhein-Kreis Neuss“ hat insbesondere folgende Zuständigkeiten: Identifikation und Priorisierung von Handlungsfeldern und Kooperationsideen, Erteilung von Arbeits-, Prüf- und Projektaufträgen für die Geschäftsstelle für interkommunale Zusammenarbeit, auftragsbezogene Budgetierung von Sachmitteln für die externe Beratung und Begleitung von Arbeits- und Projektaufträgen, die Bewertung der Ergebnisse dieser Aufträge sowie der Beschluss über Anregungen an die Hauptverwaltungsbeamtenkonferenz. Das Zukunftsboard besteht aus je einem Vertreter der jeweiligen Kooperationspartner, die als Multiplikatoren sowie als Schnittstelle zwischen ihrer Gebietskörperschaft und der übrigen Kreisgemeinschaft fungieren.

Die Geschäftsstelle für interkommunale Zusammenarbeit im Rhein-Kreis Neuss wird von den Kooperationspartnern zur Umsetzung von Arbeits-, Prüf- und Projektaufträgen begründet und bündelt die zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit notwendigen Kompetenzen und Ressourcen. Die Geschäftsstelle ist bei der Kreisverwaltung unter Leitung des Beauftragten für interkommunale Zusammenarbeit angesiedelt. Zu ihren Zuständigkeiten zählen die Geschäftsführung des Zukunftsboards, die Pflege eines Themenspeichers für Ideen der interkommunalen Zusammenarbeit sowie eines Registers der im Kreisgebiet umgesetzten Kooperationen, die Umsetzung von Arbeits-, Prüf- und Projektaufträgen der übrigen Gremien, die Beauftragung externer Unterstützung sowie Marketing und – auch überregionales – Stakeholdermanagement zu Themen der interkulturellen Zusammenarbeit.

Die Kooperationsvereinbarung wurde am 24. Juni in der Sitzung des Kreistags eingebracht und mehrheitlich beschlossen. Zur konkreten Umsetzung werden anderthalb zusätzliche Stellen beim Kreis eingerichtet. Die Vereinbarung ist zunächst auf drei Jahre angelegt und sieht eine Evaluation vor.