Medikamente und Reisen

Kreis Viersen · Ob hartnäckiger Husten, Allergie oder chronische Krankheit: Viele Menschen müssen Medikamente mit in den Urlaub nehmen. Für diejenigen, die ins Ausland reisen, gilt: Achtung Grenzkontrolle!

Gesundheitsberatung in der Apotheke vor Ort: Wichtig für Kinder und Eltern.

Foto: ABDA

Denn bestimmte Medikamente darf man nicht in jedes Land mitnehmen. Die Apotheken im Kreis Viersen beraten ihre Patienten und Kunden rund um das Thema Reiseapotheke und was bei Fernreisen mit Kindern zu beachten ist.

Nicht alle Medikamente dürfen in jedes Land eingeführt werden. Insbesondere bei starken Schmerz- oder Beruhigungsmitteln, die Morphine oder andere Opiate enthalten, ist große Vorsicht geboten. Diese Medikamente fallen unter das Betäubungsmittelgesetz und unterliegen Sonderbestimmungen.

In den 26 EU-Ländern des Schengen-Raums gelten einheitliche Bestimmungen. Für Reisen bis zu 30 Tagen ist das Mitführen von ärztlich verordneten Betäubungsmitteln erlaubt, wenn eine von der zuständigen Landesbehörde beglaubigte Bescheinigung vorliegt. Ein entsprechendes Formular steht auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zum Download bereit.

Bei Reisen in andere Länder gibt es keine einheitlichen Richtlinien. Hier ist es unbedingt ratsam, die jeweils geltenden Bestimmungen bei den diplomatischen

Vertretungen zu erfragen. Manchmal ist nicht nur das Mitführen von Schmerz- und Betäubungsmitteln verboten. Auch Schlafmittel und Antidepressiva oder sogar Hustensaft, der den zu den Opiaten zählenden Wirkstoff Codein beinhaltet, dürfen nicht eingeführt werden. Strenge Vorgaben gelten unter anderem in den USA, Singapur, Saudi-Arabien, Ägypten und den Vereinigten Arabischen Emiraten.

„Wer mit dem Flugzeug verreist, verstaut alle wichtigen Medikamente am besten im Handgepäck“, rät Dr. Joachim Kresken, Pressesprecher der Apotheker im Kreis Viersen. Dort sind sie immer griffbereit und können nicht verloren gehen. Im Gegensatz zum Koffer, der unter Umständen an einem anderen Flughafen landen kann.

Flüssige Arzneimittel, die während der Reise im Flugzeug benötigt werden, dürfen im Gegensatz zu anderen Flüssigkeiten im Handgepäck mitgenommen werden. Sie müssen nicht in einen transparenten Beutel eingepackt werden. Es gelten auch keine Mengenbeschränkungen.

Da das Sicherheitspersonal im Zweifelsfall einen Nachweis für die Notwendigkeit verlangen kann, sollten die Medikamente mit dem Namen des Patienten und der individuellen Dosierungsangabe beschriftet sein. „Dies kann gleich bei Abgabe der Medikamente in der Apotheke vor Ort durch einen entsprechenden Aufkleber erfolgen“, erklärt Dr. Joachim Kresken.

Reise- und Sicherheitshinweise zu allen Ländern gibt das Auswärtige Amt unter www.auswaertiges-amt.de in der Rubrik „Sicher Reisen“.

Von der Reise in Malaria-Gebiete oder längeren Aufenthalten in Regionen über 2500 Metern mit Klein- und Vorschulkindern raten Experten ab. Ausreichender Impfschutz ist für Eltern und Kind unabdingbar.

Spezielle Tipps für die Reiseapotheke geben die Apotheker im Kreis Viersen. Sie beraten persönlich und auf das jeweilige Reiseland abgestimmt. Der Patient erhält zum Beispiel wichtige Informationen über geeigneten Insektenschutz, wirksame Mittel gegen Durchfall und die richtige Wundversorgung. Auch der Einfluss einer Zeitverschiebung auf die Arzneimitteleinnahme kann ein wichtiges Thema sein.

Strandurlauber sollten bei der Einnahme von bestimmten Antibiotika und Rheumamitteln besonders vorsichtig sein. Diese können im Zusammenspiel mit Sonnenlicht gefährliche Nebenwirkungen hervorrufen, warnt Dr. Joachim Kresken.