Freitag morgen hatte sich der Mann, ein Mitarbeiter des Bahnbetriebswerkes Krefeld, gegen 6.55 Uhr bei der Polizei gemeldet. Er teilte mit, dass er auf einem nicht öffentlichen Rangier- und Instandsetzungsgelände beschossen und verletzt worden sei. Die Polizei nahm sofort die Fahndung auf. Dazu wurde gegen 10:15 Uhr ein Hubschrauber eingesetzt. Der Mann kam ins Krankenhaus.
Dort wurde ein Diabologeschoss aus seinem Bein entfernt, das aus einem Luftgewehr verschossen worden war. Kriminalbeamte stellten im Zuge der Ermittlungen fest, dass der Sachverhalt so wie angegeben nicht stimmen konnte.
Im Fahrzeug des Geschädigten fanden sie das Luftgewehr des Manns. Als sie ihn nach der Operation dazu vernahmen, zeigte er sich geständig. Er räumte ein, dass sich beim Entladen des Fahrzeuges versehentlich der Schuss gelöst und ihn in die Wade getroffen hatte.
Aus Angst vor daraus resultierenden Problemen und dem Schock in der Situation hatte er die Straftat frei erfunden. Ihn erwarten nun Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie wegen Vortäuschung einer Straftet.
Zwar darf die Waffe von Personen über 18 Jahren erworben werden. Allerdings ist das Führen und Schießen mit Druckluft-, Federdruck- und Druckgaswaffen, die mit einem F in einem Fünfeck gekennzeichnet sind, außerhalb des eigenen Grundstücks, eine Straftat nach dem Waffengesetz.