Sobald der KBK einen Hinweis auf entsprechende Nester erhält, werden diese mit leistungsstarken Industriestaubsaugern abgesaugt. Wer Gespinste des Eichenprozessionsspinners bemerkt, kann dies über den Mängelmelder des KBK www.maak-et.de melden.
Seit 2017 wurden jährlich immer wieder Eichenprozessionsspinner (EPS) der zweiten und dritten Generation festgestellt. Die verspätet auftretenden Generationen werden durch den Biozid-Einsatz im Frühjahr nicht erfasst. Ein zweiter oder dritter Einsatz des Mittels ist nicht erlaubt, da durch die Vorgaben des Julius-Kühn-Institutes der Einsatz dieser Präparate auf einmal jährlich beschränkt wurde.
Eine einmalige Anwendung reicht jedoch nicht aus, um alle Eiablagen zu erfassen und ist somit nicht nachhaltig. Die vorgeschriebenen Sicherungsmaßnahmen beim Einsatz der Biozide sind nur schwer umzusetzen, und ein Schutz der Schmetterlingsraupen ist gar nicht möglich. Ein Schmetterlingssterben in diesen Bereichen wäre daher unumgänglich.
Weitere Informationen zu den Eichenprozessionsspinnern finden Sie auf der Internetseite des KBK unter www.krefeld.de/kbk