Am Mittwoch hatten kurz vor 18 Uhr im Keller der kommunalen Unterkunft abgestellte Möbel gebrannt. Die Feuerwehr konnte das Feuer schnell löschen. Ein Gebäudeschaden entstand nicht. Ein 62-jähriger Bewohner wurde durch Rauchgase leicht verletzt.
Nach den Ermittlungen der Polizei handelte es sich um eine fahrlässige Brandstiftung, die mit hoher Wahrscheinlichkeit von einem minderjährigen Bewohner der Unterkunft verursacht wurde.