In rund drei Wochen werden die Hundezähler mit der Befragung aller Krefelder Haushalte - auch der ohne Hunde - beginnen. Nur wer sein Tier vorher anmeldet, entgeht einem Bußgeld, betont die Stadt.
Es geht darum festzustellen, ob in den Haushalten nicht gemeldete Hunde gehalten werden - ein besonderes Augenmerk hat die Stadt auf nicht gemeldete Tiere als gefährlich eingestufter Rassen, sogenannte Kampfhunde.
Falls von den Hundezählern "illegale" Hunde festgestellt werden, wird eine rückwirkende Steuerzahlung fällig plus ein Strafgeld.
"Wir werden in solchen Fällen eine Geldbuße in Höhe von 300 Euro", so Peter Mertens, Leiter des Fachbereiches Zentraler Finanzservice (rein rechtlich wären sogar 5000 Euro Bußgeld möglich). Im Internet hält die Stadt Informationen zum Thema bereit unter www.krefeld.de/de/dienstleistungen/hundesteuer/.
Die Stadtverwaltung rät jedem Hundehalter seinen Hund bis spätestens 27. August anzumelden, da dann noch auf ein Bußgeld verzichtet wird. Die Anmeldung kann sowohl über das Online-Portal der Stadt www.krefeld.de/de/dienstleistungen/hundesteueranmeldung als auch bei allen Bürgerbüros vorgenommen werden, in denen die Anmeldevordrucke ausliegen.