Was mit einem Verwarngeld hätte enden können, führte für den 84-jährigen Lenker jedoch zu einer Strafanzeige. Auf die Frage nach seinem Führerschein gab der Senior an, da sei im vergangenen Jahr wohl etwas „schief gelaufen“, als ihm der Führerschein durch ein Gericht abgenommen worden wäre.
„Vielleicht lässt sich bei der nun folgenden Verhandlung, wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, klären, was da damals vermeintlich nicht ganz richtig gelaufen ist“, so die Polizei im Rhein-Kreis Neuss.