Grundsätzlich gibt es ein Verbot in der Zeit vom 1. März bis 30. September Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche oder andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Beim sogenannten auf den Stock setzen werden Sträucher und Bäume sehr kurz heruntergeschnitten, um das Wachstum neu anzutreiben. „Das Stutzen der Hecke beispielsweise ist in Ordnung, sofern keine Vögel darin brüten“, sagt Monika Deventer von der Unteren Naturschutzbehörde beim Kreis Viersen. „Es ist aber oftmals für den Laien schwer einzuschätzen, wo der Pflegeschnitt endet und dass auf den Stock setzen einer Hecke oder eines Gehölzes anfängt“.
Wer sicher gehen und einen Beitrag zum Artenschutz leisten möchte, sollte bis zum 1. Oktober warten. Dann darf wieder geschnitten und auf den Stock gesetzt werden. Weitere Informationen zum Thema Gehölzschnitt, Schonzeit und Artenschutz finden Interessierte in einem Flyer mit dem Titel Bäume und Hecken schneiden auf der Homepage des Kreises Viersen unter https://www.kreis-viersen.de/de/dienstleistungen/naturschutzwacht/