Gesetzesänderungen Erhöhte Gebühren für Personalausweis

Moers · Für alle EU-Bürgerinnen und Bürger gibt es ab dem 1. Januar 2021 eine neue Möglichkeit, die eigene Identität nachzuweisen. Die sogenannte elektronische ID-Karte ist dann verfügbar.

Für alle EU-Bürgerinnen und Bürger gibt es ab dem 1. Januar 2021 eine neue Möglichkeit, die eigene Identität nachzuweisen. Die sogenannte elektronische ID-Karte ist dann verfügbar. Die Funktionalität der elektronischen ID-Karte ist der Online-Ausweisfunktion des deutschen Personalausweises ähnlich. Mit Beginn des neuen Jahres treten Gesetzesänderungen für das Pass- und Ausweiswesen in Kraft, die unter anderem die Einführung der eID vorsehen.

Weitere Neuregelungen betreffen beispielsweise die Gebühr für den Personalausweis von Bürgerinnen und Bürgern über 24 Jahre. Dieser kostet dann 37 Euro statt wie bisher 28,80 Euro. Des Weiteren sind Kinderreisepässe sowie Verlängerungen, die ab dem 1. Januar ausgestellt werden, nur noch jeweils ein Jahr lang gültig. Bisher haben Eltern meist den günstigeren Kinderreisepass gewählt, weil dieser ab dem Kaufdatum unbegrenzt bis zum zehnten Lebensjahr gültig war. Ab 2021 bekommen sie den Pass für 13 Euro im ersten Jahr und jährlich eine Verlängerung für 6 Euro. Wer ein mehrjähriges Dokument benötigt, muss einen Personalausweis und/oder Reisepass für sein Kind beantragen. Mehr Änderungen kommen im Frühjahr und Sommer 2021.