Ausgangssperre in Meerbusch Ab jetzt gilt die nächtliche Ausgangssperre

Meerbusch · Die nächtliche Ausgangsbeschränkung in Meerbusch gilt seit Sonntag. Terminshopping im Einzelhandel ist zunächst weiter möglich.

Seit Sonntag, 25. April, gilt die nächtliche Ausgangsbeschränkung in Meerbusch.

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In Meerbusch gilt- genauso wie in allen anderen Kommunen des Rhein-Kreis Neuss – ab Sonntag, 25. April, 0 Uhr, eine nächtliche Ausgangsbeschränkung bis 5 Uhr. In den Folgetagen beginnt die Ausgangsbeschränkung bereits ab 22 Uhr. In dem Zeitraum darf nur derjenige das Haus verlassen, der einen guten Grund hat – also etwa zur Arbeit muss, medizinische Hilfe braucht oder den Hund ausführen muss. Bis 24 Uhr wird es weiterhin möglich sein, alleine draußen joggen oder spazieren zu gehen. Nach dem Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes, das durch den Bundestag und den Bundesrat verabschiedet wurde, gelten die Regelungen nun bundesweit einheitlich für Landkreise und kreisfreie Städte, in denen der Inzidenzwert über 100 liegt. Der Inzidenzwert gibt die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen an. Im Rhein-Kreis Neuss liegt dieser Wert aktuell bei 114 (Stand: 23. April 2021).

Neu ist nun auch, dass für den Friseurbesuch oder die Fußpflege ein tagesaktueller negativer Corona-Schnelltest vorgelegt werden muss. Für den Einzelhandel des erweiterten täglichen Bedarfs, wie Supermärkte, bleibt die bisherige Regelung bestehen. Dort gilt eine begrenzte Kundenzahl je nach Größe des Geschäfts sowie das Tragen von medizinischen Masken. Der übrige Einzelhandel darf bis zu einer kreisweiten Inzidenz von 150 an drei aufeinander folgenden Tagen weiterhin Terminshopping anbieten, sofern die Kunden einen negativen Corona-Schnelltest vorlegen können. Liegt der Wert darüber, müssen diese Einzelhändler ihre Geschäfte schließen. Die Schulen befinden sich weiterhin im Wechselunterricht. Für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und für alle in der Schule Beschäftigten gilt eine Testpflicht. Zwei Mal in der Woche werden alle Personen in Schulen getestet, sonst ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht nicht möglich. Klettert der Inzidenzwert an drei aufeinander folgende Tage über 165, findet der Unterricht zu Hause statt.

Die Stadtbibliothek in Büderich hat ab dem 26. April geschlossen. Fällige Medien werden über die Schließungszeit hinaus verlängert. Der kontaktlose Click & Collect Service wird weiterhin angeboten. Die Zweigstellen der Stadtbibliothek in Osterath und Lank-Latum sind bereits geschlossen. Die üblichen Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen. So darf sich ein Haushalt mit maximal einer weiteren Person treffen. Sport ist mit maximal zwei Personen oder dem eigenen Haushalt im Freien möglich. Zudem können maximal fünf Kinder bis 14 Jahren kontaktlosen Gruppensport ausüben. Gastronomiebetriebe müssen weiterhin geschlossen bleiben. Dort ist weiterhin die Abholung oder ein Lieferdienst möglich. In Meerbusch besteht in zahlreichen Teststellen die Möglichkeit, einen kostenlosen Corona-Schnelltest durchzuführen. Eine Übersicht finden Sie auf der Internetseite der Stadt Meerbusch unter „Informationen zum Corona-Virus“ auf www.meerbusch.de . Dort sind zudem zahlreiche weitere nützliche Infos sowie Antworten auf häufige Fragen rund um das Corona-Virus in Meerbusch.