Traktor-Demos Verkehrsstörungen durch Proteste der Landwirte

Heute kann es durch die Proteste der Landwirte im gesamten Kreis Viersen und in Krefeld zu Verkehrsbeeinträchtigungen kommen.

Foto: Claudia Ohmer

Bei der Kreispolizeibehörde Viersen ist ein Demonstrationszug angemeldet, der von Niederkrüchten aus über Schwalmtal, Viersen und Tönisvorst nach Krefeld führen soll. Darüber hinaus gibt es Demonstrationen in anderen Städten und Kreisen, die das Gebiet des Kreises Viersen ganztägig berühren. So kann es bei der Anreise/Abreise der Versammlungsteilnehmenden mit ihren Traktoren zu oder von ihren jeweiligen Demonstrationen - auch in oder aus Orten außerhalb des Kreises Viersen - zu Verkehrsbeeinträchtigungen kommen. Wie genau sich das auswirken wird, ist laut Polizei nicht vorhersagbar.

Die Demo im Kreis Viersen startete heute früh auf der L 372 und setzte sich in Richtung Dülken in Bewegung. Angemeldet ist die Strecke Schwalmtal, Mackenstein, Alt-Viersen inklusive Innenstadt, an Süchteln vorbei nach Tönisvorst-Vorst und Reckenhöfe. Dort wird sich nach Angaben des Anmelders auch eine größere Anzahl von Traktoren versammeln, die sich in den Zug einreihen. Dazu wird die Straße Reckenhöfe zwischen Schmitzheide und Unterschelthof gesperrt. „Es ist leider im Vorfeld nicht möglich, eine Uhrzeit zu prognostizieren, denn sie hängt von der Fahrgeschwindigkeit der Kolonne ab.“

Auch vor dem Eintreffen des Demonstrationszugs könne es dort zu Verkehrsbeeinträchtigungen kommen, da sich dort auch vorher bereits Versammlungsteilnehmende mit ihren Traktoren sammeln, so die Polizei weiter. Weitere Traktoren sollen dann bei der Einfahrt nach Krefeld im Bereich Hüls hinzukommen.

Die Polizei Viersen hat auf ihrer Facebook-Seite (Polizei NRW Viersen) einen Live-Ticker eingerichtet und gibt dort sowie bei X - vormals Twitter - wiederholt die aktuelle Position des Zuges bekannt.

Der Appell der Polizei Viersen an die Menschen: „Richten Sie sich auf jeden Fall auf Verkehrsbeeinträchtigungen ein und planen Sie für Ihre Wege mehr Zeit ein als üblich. Ausdrücklich gilt: Das Versammlungsrecht ist kein Freibrief! Strafbares Verhalten von Versammlungsteilnehmenden oder anderweitige Störungen werden wir nicht dulden. Verstöße werden wir konsequent verfolgen. Versammlungen auf Autobahnen sind nach dem Versammlungsgesetz des Landes NRW nicht zulässig. Wegen der hohen Gefährdung des Verkehrs auf den Bundesautobahnen wird die Polizei Viersen Blockadeaktionen, die den Verkehr auf den Bundesautobahnen unmittelbar betreffen, nicht hinnehmen, weder im Vorfeld noch während der Versammlungen.“