Die Maske am Sitzplatz gilt danach ab sofort auch wieder für Ganztags- und Betreuungsangebote, darüber hinaus für alle sonstigen Zusammenkünfte im Schulbetrieb (Konferenzen, Besprechungen, Gremiensitzungen), sofern ein Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.
Lediglich auf dem Außengelände der Schulen (Schulhof, Parkplatz) gilt wie bisher grundsätzlich keine Maskenpflicht. Das Ministerium für Schule und Bildung hat die Schulen in Nordrhein-Westfalen am heutigen Mittwoch über die Wiedereinführung der Maskenpflicht informiert.