Bebauung Grabenstraße! An der Grabenstraße geht’s weiter
Stadt Willich · Der Bebauungsplan Nr. 34 IV W (es geht um das Areal westlich Grabenstraße) lag im letzten Oktober schon einmal öffentlich aus, die damals vorgebrachten Bedenken führten zu einer Änderung des Planentwurfs – und darum wird eine erneute Auslegung erforderlich.
Der Plan (künftiger Geltungsbereich siehe Skizze) liegt seit Freitag, 24. September, bis zum 25. Oktober im Geschäftsbereich Stadtplanung der Stadt (Technisches Rathaus, Rothweg 2, Foyer Erdgeschoss) aus, und zwar montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr, zusätzlich mittwochs von 14 bis 17 Uhr und nach telefonischer Terminabstimmung.
Der Planentwurf wird so angebracht, dass er auch bereits von außen gut einsehbar ist. Die Begründung und weitere schriftliche Unterlagen sind dann im Foyer einzusehen. Innerhalb des Gebäudes sind die geltenden Corona-Schutzbestimmungen (unter anderem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes) zu beachten.
Außerdem sind alle Unterlagen der öffentlichen Auslegung im genannten Zeitraum ebenfalls im Internet unter www.stadt-willich.de/stadtplanung zu finden, und für Rückfragen zum ausliegenden Plan kann man sich gerne telefonisch an die zuständige Planerin Frau Flecken unter 02154 949266 wenden.
Allgemeines Planungsziel ist es, dem hohen innerstädischen Wohnraumbedarf nachzukommen und zum Teil alte Industriebrachen wieder nutzbar zu machen. Aufgrund der innerstädtischen Lage wird eine dichte Bebauung angestrebt.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den vorgesehenen Festsetzungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden – aber auch per E-Mail an stadtplanung@stadt-willich.de.