Kfz-Versicherung Was Fahrzeugbesitzer bei der Autoversicherung beachten sollten

Um eine passende Kfz-Versicherung für das eigene Fahrzeug zu finden, sind einige Punkte zu beachten. Für viele Verbraucher ist entscheidend, dass der Tarif möglichst günstig ist. Im Schadensfall ist jedoch oft wichtiger, dass vor allem die Leistungen großzügig sind. Denn ohne gute Konditionen zahlen Betroffene bei einem Unfall meistens drauf, wenn zugunsten des Versicherungsbeitrages ein zu geringer Leistungsumfang gewählt wurde. Wir haben 4 Tipps für Sie zusammengefasst, die beim Abschluss einer Autoversicherung helfen können.

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1. Kfz-Haftpflicht höher ansetzen als die Mindestdeckung

 Die gesetzlich vorgeschriebene und somit für alle Autofahrer verbindliche Versicherung ist die Kfz-Haftpflicht. Bei dieser Police lohnt es sich, wenn die maximale Versicherungssumme so hoch wie möglich angesetzt wird. Denn bei Schadensansprüchen gegenüber Dritten, für die dieser Schutz greift, können die Kosten erheblich sein. Denn im Vergleich zu einer verbeulten Tür oder einem Riss in der Frontscheibe kommen bei Arzt- und Behandlungskosten für das Unfallopfer schnell hohe Summen zustande. Für Personenschäden schreibt der Gesetzgeber bei der Autoversicherung mit Haftpflichtschutz eine Mindestdeckung von 7,5 Millionen Euro vor. Bei Sachschäden ist es 1 Million. Da diese Summen jedoch im Ernstfall schnell verbraucht sind, müssen Unterversicherte aus eigener Tasche draufzahlen. Experten raten daher dazu, lieber für ein paar Euro mehr im Monat höhere Deckungssummen zu wählen. Leistungsstarke Tarife sollten laut Meinungen der Automobilclubs im Bereich von 50 Millionen Euro liegen.

 2. Kein Einwand der groben Fahrlässigkeit beim Kaskoschutz

 Einige sehr günstige Autoversicherungen mit Kaskoschutz behalten sich vor, dass bei grober Fahrlässigkeit Leistungskürzungen in Kraft treten. Grob fahrlässig handelt ein Autofahrer beispielsweise, wenn versehentlich eine rote Ampel oder ein Stoppschild überfahren wird und daraus ein Unfall resultiert. Sie sollten daher beim Abschluss einer Kaskoversicherung darauf achten, dass der Vertrag eine Verzichtsklausel enthält, wodurch der Einwand der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist.

 3. Autoversicherung mit Mallorca-Police bei häufigen Auslandsreisen 

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Sie reisen gerne und sind häufig im Ausland unterwegs? Dann sollte Ihre Autoversicherung auch vor Ort im jeweiligen Urlaubsland greifen, wenn Sie dort einen Mietwagen nutzen. Hier kommt die sogenannte Mallorca-Police ins Spiel. Dabei handelt es sich um einen zusätzlichen Baustein bei der Kfz-Haftpflichtversicherung. Das kann sich lohnen, da die Kfz-Haftpflicht grundsätzlich nur bis zur Deckungssumme greift, die im jeweiligen Land gilt. Da das im Ausland meistens deutlich niedrigere Summen sind, müssen Autofahrer ohne Zusatzschutz den Restbetrag selbst leisten. Eine Mallorca-Police schließt hingegen die Differenz zum deutschen Standard und Sie müssen die Lücke nicht aus eigener Tasche zahlen. Offiziell wird dieser Zusatzschutz als Versicherung für den Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Fahrzeuge bezeichnet.

4. Bei Neuwagen darauf achten, wie lange der Neuwert ersetzt wird

Wer sich einen Neuwagen gekauft hat und dieses Auto versichern möchte, sollte die Tarife genau prüfen. Denn wichtig ist in diesem Fall, dass der tatsächliche Neuwert des Fahrzeugs so lange wie möglich ersetzt wird, wenn es nach einem Unfall zum Totalschaden kommt oder ein Autodiebstahl vorliegt. Zwar beinhalten die meisten Policen eine solche Kaufpreiserstattung, in vielen Verträgen ist diese jedoch auf maximal 6 Monate beschränkt. Nach Ablauf der vertraglich festgeschriebenen Frist haben Versicherungsnehmer nur noch Anspruch auf Schadenersatz im Umfang des Wiederbeschaffungswertes Ihres Neuwagens.