Sofern auch die sonstigen Anforderungen erfüllt sind, können die Baugenehmigungen nunmehr erteilt werden.
Damit erfüllt die Verwaltung eine wichtige Zusage an die künftigen Bauherren. In intensiven Gesprächen zwischen allen Beteiligten hatte man sich auf diesen Termin verständigt. Bei Vorliegen der jeweiligen Baugenehmigung können die Baumaßnahmen auf den privaten Grundstücken jetzt deutlich vor Beginn der Schlechtwetterzeit starten.
In den vergangenen Monaten kam es im Neubaugebiet Hohlweg immer wieder zu Verzögerungen bei den Bauarbeiten im öffentlichen Raum. Auch jetzt sind die Maßnahmen noch nicht vollständig abgeschlossen. Eine vollständige bzw. endgültige Herstellung erfolgt erst nach Abschluss der privaten Baumaßnahmen im Neubaugebiet.