Kunst in Viersen Stadt fördert freie Kunstszene

Viersen · Die Stadt Viersen fördert gezielt kreatives Schaffen: Malerei, Grafik oder Skulptur, Projekte aus Musik, Literatur, Theater, Tanz oder Film. Mit einem Fördertopf, gefüllt mit insgesamt 5000 Euro, lädt die städtische Kulturabteilung Kunstschaffende aller Sparten ein, Ideen Wirklichkeit werden zu lassen.

Mit 5000 Euro will die Stadt Viersen freiberufliche Künstler unterstützen.

Foto: Stadt Viersen

Ziel ist es, künstlerische Gestaltung in Viersen facettenreich, zugänglich und lebendig zu halten und im Stadtbild sichtbar zu machen. Die Voraussetzungen für einen Projektkostenzuschuss sind in den städtischen „Förderrichtlinien Freie Szene“ festgeschrieben: Die Förderung beantragen können in Viersen ansässige kulturelle Vereine und Institutionen oder Einzelpersonen. Ihr Bezug zur Stadt Viersen ist durch Wohn- oder Arbeitsort wie Atelier oder Studio gegeben. Bezuschusst werden ausschließlich Projekte von professionell tätigen Kreativen, die überwiegend freiberuflich künstlerisch tätig sind.

Es sollten nur konkrete Projektvorschläge eingereicht werden, die im Jahr 2026 umgesetzt werden sollen oder bereits in der Umsetzung sind. Die Förderung wird als Zuschuss zu den Projektkosten gewährt. Erforderlich sind eine anschauliche Projektbeschreibung sowie eine nachvollziehbare Gegenüberstellung von Kosten und deren Finanzierung.

Über die Vergabe entscheidet eine Jury unter Beteiligung von Bürgermeister Christoph Hopp, der Leiterin der Kulturabteilung, Nicola Nilles, und der Leiterin der Städtischen Galerie im Park, Jutta Pitzen. Unterstützt werden sie vom Vorsitzenden des Kultur- und Partnerschaftsausschusses, Jürgen Kalina, und dessen Stellvertreter, Manuel Garcia Limia, die dem Gremium beratend angehören.

Bewerbungen können formlos eingereicht werden – entweder per E-Mail mit dem Betreff „Förderung freie Szene“ an [email protected] oder per Post an die Stadt Viersen, FB 90 I – Kultur, Herrn Christian Hansen, Heimbachstraße 12, 41747 Viersen. Einsendeschluss ist der 30. Juni.