Der neue Fischereischein ist fälschungssicher, bundesländerübergreifend anschlussfähig und soll die Verwaltung für Bürgerinnen und Bürger sowie für die zuständigen Behörden vereinfachen. Künftig wird der Fischereischein unbefristet ausgestellt. Die Berechtigung zur Ausübung der Fischerei entsteht weiterhin durch die Entrichtung der Fischereiabgabe für ein oder fünf Kalenderjahre. Hierüber wird ein gesonderter Nachweis ausgestellt.
Fischereischeine nach bisherigem Muster können letztmalig bis zum 30. Juni 2026 ausgestellt werden. Im Zuge der landesweiten technischen Umstellung können am 1. und 2. Juli 2026 keine Fischereischeine erteilt werden. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Planung zu berücksichtigen. Die Antragstellung neuer Fischereischeine bei den Gemeinden sowie die Nutzung des neuen Online-Dienstes sind ab dem 3. Juli möglich. Der Online-Dienst wird über das Serviceportal NRW unter www.meineverwaltung.nrwbereitgestellt. Für die Nutzung werden eine BundID sowie die Online-Ausweisfunktion (eID) benötigt. Die digitale Bezahlmöglichkeit ist derzeit auf die Zahlung per Kreditkarte beschränkt. Bereits ausgestellte Fischereischeine behalten grundsätzlich ihre Gültigkeit bis zum jeweiligen Ablaufdatum. Ein sofortiger Umtausch bestehender Fischereischeine ist daher nicht erforderlich. Nach derzeitiger Planung verlieren alte nordrhein-westfälischen Fischereischeine spätestens zum 31. Dezember 2030 ihre Gültigkeit.
Für Bürger der Stadt Nettetal bleibt die Beantragung vor Ort weiterhin möglich. Gleichzeitig schafft das neue Verfahren die Möglichkeit, bestimmte Anträge künftig auch digital und unabhängig von Öffnungszeiten zu stellen.
Ausführliche Informationen zu den neuen Regelungen, den Gebühren, den erforderlichen Unterlagen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen stellt die Stadt Nettetal auf ihrer Internetseite bereit: www.nettetal.de/rathaus-verwaltung/serviceportal/dienstleistung/fischereischeine