Aktuelle Haushaltszahlen Finanzlage der Stadt Viersen verschärft sich deutlich

Viersen · Die finanzielle Situation der Stadt Viersen hat sich weiter verschärft. In einer Sondersitzung des Arbeitskreises Haushaltskonsolidierung am Montag, 31. August, hat Stadtkämmerin Birgit Wöltering den politischen Vertretern die aktuellen Zahlen vorgestellt und gemeinsam mit den Mitgliedern des Arbeitskreises das weitere Vorgehen beraten.

Symbolfoto: pixabay

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Nach der aktuellen Prognose ist für das Jahr 2026 mit einem Fehlbetrag von rund 49,7 Millionen Euro zu rechnen. Für 2027 wird derzeit ein Fehlbetrag von rund 55,2 Millionen Euro erwartet. Auch für die folgenden Jahre geht die aktuelle Prognose von erheblichen Fehlbeträgen aus.

„Die aktuellen Zahlen zeigen sehr deutlich, dass wir es nicht mit einer kurzfristigen Verschlechterung zu tun haben. Wir müssen davon ausgehen, dass die Stadt auch in den kommenden Jahren erhebliche Defizite ausweisen wird. Deshalb müssen wir jetzt konsequent gegensteuern“, sagt Stadtkämmerin Birgit Wöltering.

Die Verschlechterung ist auf mehrere Entwicklungen zurückzuführen. Allein die Prognose für die Gewerbesteuer im Jahr 2026 muss nach dem aktuellen Stand gegenüber der Haushaltsplanung um 12 Millionen Euro nach unten korrigiert werden. Gleichzeitig steigen wesentliche Aufwendungen sehr stark an. Dazu gehören deutlich steigende Personal- und Versorgungsaufwendungen, steigende Kosten bei den Hilfen zur Erziehung sowie eine ebenfalls steigende Kreisumlage.

„Wir sehen erhebliche Steigerungen gerade in Bereichen, in denen die Stadt ihre Aufwendungen nicht beeinflussen kann. Gleichzeitig entwickeln sich wichtige Einnahmen deutlich schlechter als erwartet. Diese Kombination stellt uns vor große Herausforderungen“, sagt Wöltering.

Der Erste Beigeordnete Thomas Dückers sieht angesichts dieser Entwicklung auch Bund und Land in der Verantwortung: „Die Entwicklung der kommunalen Finanzen ist nicht nur in Viersen dramatisch. Wenn Bund und Land den Kommunen zusätzliche Aufgaben übertragen, muss auch deren auskömmliche Finanzierung sichergestellt werden.“

Die Stadt Viersen hat bereits im Frühjahr auf die sich abzeichnende Entwicklung reagiert und eine Haushaltssperre verhängt. Damit wurden die Möglichkeiten für zusätzliche Aufwendungen bereits drastisch eingeschränkt. Informationen zur Haushaltssperre und ihren Auswirkungen stellt die Stadt auf ihrer Internetseite bereit.

Der Controllingbericht zum 30. Juni 2026 weist gegenüber der Haushaltsplanung zwar eine Verbesserung von rund 5,6 Millionen Euro aus. Der im Haushalt vorgesehene globale Minderaufwand von rund 7 Millionen Euro wird damit jedoch weiterhin nicht vollständig erreicht. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die verschlechterte Gewerbesteuerprognose in den Zahlen zum 30. Juni noch nicht enthalten war. Die Entwicklung hat sich seit dem Frühjahr insofern nochmals erheblich verschärft. Die Verwaltung erarbeitet nun eine aktualisierte Prognose zum Stichtag 31. August 2026.

Die aktuellen Prognosen machen weitere Schritte dringend erforderlich. Nach der derzeitigen Entwicklung würde sich das Eigenkapital der Stadt erheblich schneller reduzieren als bislang angenommen. Während der Haushaltsplan 2026 zum 31. Dezember 2029 noch einen Eigenkapitalbestand im zweistelligen Millionenbereich ausweist, wäre das Eigenkapital nach der aktuellen Prognose bereits 2029 aufgebraucht. Bereits im Jahr 2027 wird ein Eigenkapitalverzehr von mehr als 25 Prozent erwartet. Für 2030 wird eine rechnerische Überschuldung von rund 111 Millionen Euro prognostiziert.

Aufgrund der hohen Defizite und des damit verbundenen Eigenkapitalverzehrs wird die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes zum 1. Januar 2027 erforderlich. „Wir werden nicht um schwierige Entscheidungen herumkommen. Unser Ziel muss es sein, die vorhandenen Handlungsspielräume zu nutzen, Prioritäten zu setzen und gleichzeitig die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt langfristig zu sichern. Dafür müssen wir sowohl die Aufwendungen als auch mögliche zusätzliche Einnahmen betrachten“, sagt die Stadtkämmerin.

Die Verwaltung wird dazu in enger Abstimmung mit der Politik weitere Konsolidierungsmöglichkeiten prüfen und zusätzliche haushaltswirtschaftliche Beschränkungen insbesondere im Aufwandsbereich vorbereiten. Dabei steht neben den sogenannten freiwilligen Leistungen auch die Aufgabenerledigung im gesetzlichen Pflichtbereich im Fokus. Hier werden beispielsweise Möglichkeiten zur Reduzierung von Standards geprüft. Zudem wird es erforderlich sein, Möglichkeiten für zusätzliche oder höhere Einnahmen in allen Bereichen auszuloten.

Ab dem 1. Januar 2027 würden nach der aktuellen Einschätzung die Regelungen des sogenannten Nothaushaltsrechts greifen, da die rechtlichen Voraussetzungen für die Genehmigung des aufzustellenden Haushaltssicherungskonzeptes nicht erfüllt werden könnten. Nach den rechtlichen Vorgaben zum Nothaushaltsrecht dürfen grundsätzlich nur Aufwendungen und Auszahlungen geleistet werden, zu denen die Stadt rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Neue freiwillige Leistungen sind unter diesen Voraussetzungen nicht möglich, bestehende freiwillige Leistungen nur in sehr eingeschränktem Umfang. Darüber hinaus werden weitere Beschränkungen unter anderem bei Stellenbesetzungen und Kreditaufnahmen greifen.

„Die Zahlen machen deutlich, wie ernst die Situation ist. Haushaltskonsolidierung ist unter diesen Voraussetzungen keine kurzfristige Aufgabe. Verwaltung und Politik werden sich intensiv damit auseinandersetzen müssen, welche Leistungen und Standards sich die Stadt künftig noch leisten kann und wo Veränderungen dringend notwendig sind“, sagt Wöltering.

Zu betonen ist, dass die aktuellen Prognosen noch keine zusätzlichen Konsolidierungsmaßnahmen berücksichtigen. Diese gilt es nun zu erarbeiten. Die Verwaltung wird die weitere Haushaltsentwicklung eng begleiten und die notwendigen Schritte zur Konsolidierung sowie zur Aufstellung des Haushalts 2027 einschließlich des Haushaltssicherungskonzeptes gemeinsam mit der Politik beraten.