Kreisarchiv „Kleine Reihe“: Neues Band vorgestellt

Kreis Viersen · Das Kreisarchiv Viersen hat eine weitere Publikation aus seiner Reihe „Kleine Reihe: Quellen aus den Beständen des Kreisarchivs Viersen“ veröffentlicht.

Stellten den dritten Teil von „Gerichtsprotokolle des Schöffengerichtes Viersen" vor: Dr. Matthias Herm, Leiter des Kreisarchivs; Autor Herbert J.K. Söthe und Marcus Ewers, Kreisarchivamtmann.

Foto: Kreis Viersen

In Band 6 erschließt Autor Herbert J.K. Söthe nun „Die Gerichtsprotokolle des Schöffengerichtes Viersen – Teil 3“ in den Jahren von 1700 bis 1739. Die Schöffengerichtsprotokolle gehören zu den aussagekräftigsten Quellen der frühen Neuzeit. Über mehr als zwei Jahrhunderte hinweg dokumentieren sie die Tätigkeit des Viersener Gerichts und spiegeln damit zugleich das gesellschaftliche Leben wider. Vor den Schöffen wurden Streitigkeiten über Besitz, Erbschaften, Schulden, Verträge und zahlreiche weitere Angelegenheiten des täglichen Lebens verhandelt.

„Mit der vorliegenden Veröffentlichung wird zugleich ein weiterer Baustein in die Reihe jener Quelleneditionen eingefügt, die in den vergangenen Jahren wichtige Grundlagen für die Erforschung der Viersener Geschichte geschaffen haben“, sagt Marcus Ewers, Kreisarchivamtmann. „Einwohnerlisten, Kirchenbücher, Leibgewinnregister, Meetbücher, Bannbuch und Realisationsprotokolle haben das Bild der historischen Herrlichkeit Viersen bereits wesentlich erweitert. Die Schöffengerichtsprotokolle ergänzen diese Überlieferung nun um eine Quelle, die das Alltagsleben der Menschen oftmals unmittelbarer erkennen lässt als viele andere Bestände.“

„Neben den zwei schon näher beleuchteten Quellenarten Realisationsprotokolle und Bannbüchern widme ich mich nun den Schöffengerichtsprotokollen und damit den Gerichtstagen in Viersen“, sagt Herbert J.K. Söthe. „Mit dem vorliegenden dritten Teil wollte ich eintauchen in den Alltag unserer Vorfahren in Viersen vor 300 Jahren. Die Einwohner Viersens untereinander zogen vor Gericht, weil Zahlungen nicht geleistet wurden, weil Vereinbarungen nicht eingehalten wurden. Innerhalb der Familienverbände wurde man sich nicht einig über die gegenseitigen Erbansprüche. Der Obrigkeit gefiel nicht, dass während des Gottesdienstes in den Gasthäusern getrunken und gespielt wurde. Die Urteile und auch die vielen Vergleichsaufforderungen, ausgesprochen durch die Schöffen, zeigen die Bemühungen um ein geordnetes Miteinander, grundlegend dargestellt im Geldrischen Stadt- und Landrecht von 1620. Auch nach Übergang Gelderns an das Königreich Preußen im Jahre 1713 blieb dieses regionale Recht in Kraft.“

Die Publikation umfasst 492 Seiten und ist zum Preis von 14 Euro im Kreisarchiv Viersen erhältlich. Zudem wird sie auf der Internetseite des Kreisarchivs kostenfrei als Download zur Verfügung gestellt: www.kreis-viersen.de.