Bürgerbeteiligungsgespräch am Donnerstag ab 17.30 Uhr Mitreden rund um Haus Westland

Mönchengladbach · Im vergangenen Jahr von Leon Löwentraut illuminiert, wurde Haus Westland für kurze Zeit zum Kunstobjekt. Ansonsten ist es seit Jahren ein Ärgernis. Jetzt lädt die Stadt kurzfristig zu einem Bürgerbeteiligungsgespräch ein. Am Donnerstag um 17.30 Uhr ist Treffpunkt vor dem Haus Westland.

War 2025 kurz Kunstobjekt, ist ansonsten eine Schrottimmobilie: Haus Westland.

Foto: Archiv/Bjoern Kames/Archiv

Der neue ZOB vor dem Mönchengladbacher Hauptbahnhof ist ein Hingucker. Doch ringsherum gibt es weiterhin zahlreiche städtebauliche Missstände, unter anderem weil (institutionelle) Eigentümer nicht in ihre Immobilien investieren. Das möchte die Stadt ändern und interessiert sich dabei für die Ideen und Anregungen von Anwohnern, Gewerbetreibenden und Passanten. Die Verwaltung lädt deshalb zu einem Beteiligungsmarkt vor dem Haus Westland, Hindenburgstraße 199, ein. Am Donnerstag, 9. Juli, stehen Fachleute der Verwaltung von 17.30 Uhr bis 20.30 Uhr für Austausch und Informationen vor Ort. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

In den Zentren von Gladbach und Rheydt gibt es sie seit kurzem: Förmliche Sanierungsgebiete nach Baugesetzbuch, in denen die Stadt mehr Handhabe hat, städtebaulichen Missständen entgegenzuwirken und auch private Eigentümer zu Investitionen zu veranlassen. Auch für das Areal nördlich des Mönchengladbacher Hauptbahnhofs möchte die Stadtverwaltung nun ein solches Sanierungsgebiet ausrufen. Derzeit läuft die „Vorbereitende Untersuchung“ – ein im Baugesetzbuch genau festgelegtes Verfahren, in dem herausgearbeitet wird, ob das städtebauliche Sanierungsrecht auch hier Anwendung finden kann.

Untersucht wird (mit Ausnahme von ZOB und Hauptbahnhof) das Areal zwischen Bahngleisen und Steinmetzstraße, und zwar im Abschnitt zwischen Bismarckstraße und Breitenbachstraße. Für den abgesteckten Bereich hat die Verwaltung im bisherigen Verfahren unter anderem Sanierungsziele festgelegt und Gebäudezustände erfasst. Aber auch Beteiligungsformate wie zuletzt eine schriftliche Eigentümerbefragung und nun der Beteiligungsmarkt sind fester Bestandteil der Vorbereitenden Untersuchung. Voraussichtlich Mitte 2027 möchte die Stadt den Abschlussbericht um Verfahren vorlegen.

Im Gegensatz zu anderen Maßnahmen, bei denen die Stadt selbst als Bauherr und Stadtgestalter auftritt, geht es bei den sogenannten Sanierungsgebieten vor allem darum, die Entwicklung privater Immobilien anzustoßen und so das jeweilige Gebiet als Einkaufs-, Arbeits- und Wohnort zu stärken. Dazu erhält die Kommune in Sanierungsgebieten ein zeitlich und räumlich begrenztes Sonderrecht, um die Sanierungsziele im Sinne des Allgemeinwohls zu erreichen. Zum „Werkzeugkasten“ im Sanierungsverfahren zählt das Vorkaufsrecht oder die Möglichkeit, Baugesuche zurückstellen, um städtebauliche Fehlentwicklungen zu verhindern. Eigentümerinnen und Eigentümer wiederum erhalten besondere steuerliche Vergünstigungen für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen und können durch das Verfahren sicher sein, dass die eigenen Investitionen nicht durch „nachbarliche“ Fehlentwicklungen an Wert verlieren.